The Code 

Was ist The Code?

The Code (abgekürzt für «The Code of Conduct for the Protection of Children from Sexual Exploitation in Travel and Tourism») ist eine Multi-Stakeholder-Initiative mit dem Ziel, die Reise- und Tourismusbranche zu sensibilisieren, ihr Instrumente an die Hand zu geben und sie dabei zu unterstützen, die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu verhindern.

Es in unser aller Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Kinder weltweit sicher und geschützt sind.

Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen als Begleiterscheinung von Reisen und Tourismus stellt leider ein wachsendes Problem dar. Ferien sind für viele die schönsten Zeiten des Jahres – aber nicht für alle. Neben den vielen positiven Seiten, welche der Tourismus als Wirtschaftssektor und Einnahmequelle für Feriendestinationen bietet, hat dieser auch seine Schattenseiten: Eine ausgelassene Ferienstimmung, die relative Anonymität und der leichte Zugang zu Kindern und Jugendlichen verstärken das Risiko auf sexuelle Ausbeutung. Tourismus ist nicht die Ursache für sexuelle Ausbeutung. Jedoch wird dabei oftmals die touristische Infrastruktur missbraucht – denn die meisten Missbräuche finden in Hotels oder gemieteten Wohnungen statt. Deshalb muss auch die Tourismusbranche Verantwortung für den Schutz von Kindern an Ferienorten übernehmen. (Quelle: www.kinderschutz.ch / ECPAT Switzerland)

Was gilt als sexuelle Ausbeutung von Kindern?

Die sexuelle Ausbeutung Minderjähriger ist sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene, die eine Bezahlung, Geschenke an das Kind oder dritte Personen beinhaltet. Dazu gehören (gem. International Labor Organization, ILO):

  • Durch Bargeld oder Naturalien vergüteter sexueller Missbrauch von Mädchen und Jungen auf der Strasse, aber auch in Bordellen, Discotheken, Massagesalons, Bars, Hotels, Restaurants, etc.
  • Das Handeln von Mädchen und Jungen für das Sexgewerbe
  • Das Herstellen, die Förderung und Verteilung von pornographischem Material, welches Minderjährige darstellt.
  • Der Gebrauch minderjähriger Mädchen und Jungen in Sex-Shows (öffentlich oder privat)
  • Sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus

Durch das scheinbare Einverständnis der beteiligten Minderjährigen wird die sexuelle Ausbeutung manchmal nicht als solche erkannt oder missverstanden. Doch die Zwänge und Notlagen, die Kinder beispielsweise in die Prostitution treiben, dürfen nicht als Ausrede für die Verletzung ihrer sexuellen Integrität gelten. Die Mädchen und Jungen erleiden dadurch schwerwiegende gesundheitliche, psychische und soziale Schäden. Trotz internationaler Gesetzgebung, welche Länder weltweit verpflichtet, die Rechte und die Würde aller Kinder zu garantieren, werden heute rund 1.8 Million Jungen und Mädchen unter 18 Jahren Opfer sexueller Ausbeutung oder in die Prostitution gezwungen.

(Quelle: www.kinderschutz.ch / ECPAT Switzerland)

Als Mitglied von The Code verpflichten wir uns, folgende 6 Kriterien zu erfüllen und einzuhalten:

1) Festlegung von Richtlinien und Vorgehensweisen gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern.

2) Schulung von Mitarbeitenden in Kinderrechten, der Prävention sexueller Ausbeutung und dem Melden verdächtiger Fälle.

3) Aufnahme einer Klausel in die Verträge mit Geschäftspartner, die eine gemeinsame Ablehnung und eine Nulltoleranzpolitik in Bezug auf die sexuelle Ausbeutung von Kindern festlegt.

4) Bereitstellung von Informationen für Reisende über Kinderrechte, die Prävention sexueller Ausbeutung von Kindern und das Melden verdächtiger Fälle.

5) Unterstützung, Zusammenarbeit und Einbindung von Akteuren bei der Prävention sexueller Ausbeutung von Kindern.

6) Jährliche Berichterstattung an «The Code» über die Umsetzung der sechs Kriterien.

Kinderschutz-Richtlinie bei Imbach Reisen:

Um unserer Verpflichtung als verantwortungsbewusstes und ethisches Tourismusunternehmen nachzukommen, lehnt Imbach Reisen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Reise- und Tourismusbereich konsequent ab. Wir sind dem Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Reise- und Tourismusbereich beigetreten, um konkrete Massnahmen zur Verhinderung dieses Verbrechens zu ergreifen. Zu unseren Massnahmen gehören die Erstellung dieser Richtlinie, die Ausarbeitung entsprechender Verfahren, eine angemessene Schulung aller Mitarbeitenden, die Bereitstellung von Informationen für Reisende, die Meldung möglicher Fälle an lokale Behörden/NGOs und die Vorlage von Berichten an den Kodex. Die Richtlinie dient als Leitfaden mit Verfahren für die Mitarbeitenden, wie im Falle eines Kinderschutzfalles oder eines Notfalls vorzugehen ist.

Diese Richtlinie ist ab dem 1. Dezember 2024 bis auf weiteres gültig.

Standards gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern bei Imbach Reisen:

Unser Unternehmen verurteilt jede Form der sexuellen Ausbeutung von Kindern und unterstützt alle Gesetze, die zur Verhinderung und Bestrafung solcher Verbrechen erlassen werden. Wir fordern daher, dass Gäste, Partner und alle Mitarbeitenden sich weigern, sich an der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu beteiligen, und dass sie alle Fälle von sexueller Ausbeutung von Kindern, von denen sie Kenntnis erhalten, melden. Ein Verstoss gegen diese Politik kann zur Entlassung, zur Anzeige bei der Polizei und zur Beendigung der laufenden Zusammenarbeit führen.

Als Mitglied von The Code verspricht unser Unternehmen Kinder aktiv vor sexueller Ausbeutung zu schützen.

Unser Unternehmen verpflichtet sich, keine Voluntourismus-Aktivitäten durchzuführen, an denen Kinder beteiligt sind, oder andernfalls alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um sie vor Situationen des Missbrauchs und der Ausbeutung zu schützen. Wir werden in keiner Weise Besuche in Waisenhäusern fördern.

Auszug aus unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) für alle Leistungsträger, Punkt 1) Menschenrechte:

  • Die Vereinbarungs-Partner bekennen sich zum Schutz von jedem Menschen, besonders von Kindern vor sexueller Ausbeutung. Kinderprostitution sowie auffälliges Verhalten von Gästen, Angestellten, Lieferanten oder anderen Personen im eigenen Wirkungskreis wird nicht geduldet und zur Anzeige gebracht. Als „Kind“ gilt nach Übereinkommen 138, Artikel 3 der ILO (International Labour Organization) eine Person unter 18 Jahren.
  • Die Vereinbarungs-Partner lehnen jegliche Art von Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ab.
  • Die Vereinbarungs-Partner unterbinden alle Formen von Zwangsarbeit und ausbeuterischer Kinderarbeit.

Was kann jede:r von uns beachten / tun:

Jedes Kind verhält sich anders. Kinder scheinen sich nicht immer unwohl zu fühlen oder Angst zu haben, wenn sie «gegroomt» werden (gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht), was den falschen Eindruck erwecken kann, dass sie keine Opfer sind.

Kinder können dazu angehalten werden, ihre Gefühle zu verbergen und eine positive Haltung an den Tag zu legen. Jede Situation muss im jeweiligen Kontext beurteilt werden.

Der gesunde Menschenverstand ist oft der beste Ratgeber, um sexuelle Ausbeutung von Kindern zu erkennen. Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl, wenn Sie eine Situation beobachten, die Ihnen unangemessen oder verdächtig vorkommt.

Achten Sie auf diese Anzeichen:

Wenn ein Kind:

  • in Gesellschaft einer oder mehrerer erwachsener Personen besorgt oder verängstigt wirkt
  • allein unterwegs ist
  • emotional zurückgezogen ist
  • allein oder mit einer fremden Person in ein Taxi oder ein anderes Fahrzeug gesetzt wird
  • unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zu stehen scheint
  • abgeholt und in ein Hotel oder eine andere Unterkunft gebracht wird, insbesondere zu ungewöhnlichen Tages- und Nachtzeiten
  • unangemessenes sexuelles Verhalten an den Tag legt oder sich unangemessen für sein Alter oder die Wetterbedingungen kleidet
  • von Hotels oder anderen gemieteten Unterkünften abgeholt wird, in denen sich ein Gast Ihrer Reisegruppe aufhält
  • Souvenirs oder Blumen verkauft oder bettelt, einschliesslich sehr kleiner Kinder, die bettelnde erwachsene Personen begleiten

Wenn eine erwachsene Person:

  • ein Kind in ein Taxi / Fahrzeug setzt oder wenn ein Kind vom Hotelzimmer der erwachsenen Person abgeholt wird
  • ein Taxi bestellt ist, um von einem Ort zum anderen zu gelangen und dabei ein Kind mitnimmt
  • Informationen über die Kinder in der Umgebung und darüber einholt, wo sie zu finden sind
  • auffällig mit Kindern interagiert, sie sie nicht kennt, indem sie Geschenke an sie verteilt / viel Zeit mit ihnen verbringt
  • Hinweise auf zu meidende Gegenden, die mit sexueller Ausbeutung in Verbindung gebracht werden, ignoriert
  • sexuelles Verhalten gegenüber einem Kind an den Tag legt
  • andere Gäste / organsierte abendliche Aktivitäten meidet (gemeinsam mit anderen verdächtigen Anzeichen)
  • viele Fotos von Kindern aufnimmt, z.B. am Strand oder am Pool

Verdachtsfälle melden an:

  • Die Reiseleitung direkt vor Ort
  • Das Personal des Hotels
  • Lokale Organisationen aus dem Netzwerk der Kinderschutzorganisation ECPAT
  • Lokale Polizei-Dienststelle
  • Reporting an www.nicht-wegsehen.net
  • CSR-Verantwortung bei Imbach Reisen: sustainability@imbach.ch

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