Offizieller Name des Staates
Republik Sudan.Hauptstadt
Khartoum.Geographie
Der Sudan grenzt im Norden an Ägypten, im Nordosten an das Rote Meer, im Osten an Eritrea und Äthiopien, im Süden an den Südsudan, im Westen an die Zentralafrikanische Republik und den Tschad und im Nordwesten an Libyen. Im Norden reichen die Ausläufer der Libyschen und der Nubischen Wüste bis nach Khartoum; außer an den Nilufern und in einigen Oasen ist die Region karg und öde. Sie geht in Trockensavanne über, die mit kurzem, hartem Gras und Büschen bewachsen ist und das Land zwischen den Breitengraden 15°N und 10°N bedeckt. Im Osten überwiegt flache Savanne, die sich aber im Westen zu zwei hohen Plateaus bis auf über 2000 m erhebt. Landwirtschaft wird hauptsächlich in den fruchtbaren Tälern zwischen dem Blauen und Weißen Nil betrieben, die bei Khartoum zusammenfließen. Die höchste Erhebung des Sudan ist der Marra im Westen des Landes (3088 m).Regierung
Islamische Republik seit 1986. Die neue Verfassung von 1998 wurde teilweise 1999 von Präsident Bashir außer Kraft gesetzt. Neue Verfassung seit 2005. Das Islamische Recht ist in Kraft. Von 1983 bis 2004 herrschte Bürgerkrieg. Allerdings ist die Sicherheit in der Region Darfur auch nach dem zwischen Rebellen und sudanesischer Regierung unterzeichneten Waffenstillstandsabkommen vom 08.04.2004 nicht gewährleistet. Unruhen prägen das Land. Unabhängig seit 1956 (ehemaliges britisch-ägyptisches Kondominium). Seit Juli 2011 vom Südsudan (als eigenständiger Staat) getrennt.Staatsoberhaupt
Übergangsherrscher Abdel Fattah Burhan, seit November 2021.Regierungschef
Osman Hussein, seit Januar 2022.Elektrizität
230 V, 50 Hz. Häufig Spannungsschwankungen, ein Adapter wird empfohlen.Zeitzone
Anreise mit dem Flugzeug
Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus werden keine Direktflüge in den Sudan angeboten.Flugzeiten
Frankfurt/M. - Khartum: 12 Std.; Wien - Khartum: 12 Std. 30 Min.; Zürich - Khartum: 12 Std. 10 Min. (Die Reisezeiten variieren, je nach Länge der Aufenthalte.)Ausreisegebühr
20 US$, Transitreisende sind bei einem Aufenthalt von bis zu 24 Std. davon ausgenommen.Anreise mit dem Pkw
Auf dem Landweg ist der Sudan von Äthiopien aus über den Grenzübergang bei Metemma/Gallabat erreichbar; ob dieser geöffnet ist, sollten Reisende vorab erfragen. Von Ägypten aus überquert man die Grenze in den Sudan bei Assuan/Wadi Halfa. Die Grenzen zu Eritrea und in den Tschad sind geschlossen. An den Grenzen zu Libyen und zur Zentralafrikanischen Republik muss jederzeit mit längeren Schließungen gerechnet werden. Die Grenzgebiete zu Libyen, Ägypten und Tschad sind unsicher; es kommt immer wieder zu Gefechten mit Rebellen und Schleuserbanden. Aktuelle Informationen zur Sicherheitslage an den Grenzübergängen sind bei den Auswärtigen Ämtern erhältlich. Unterlagen: Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Zusätzlich zu österreichischen und schweizerischen Führerscheinen ist ein Internationaler Führerschein erforderlich. Außerdem benötigen Reisende für die Einreise mit dem Pkw einen Carnet de Passage sowie für das Reisen außerhalb von Khartum eine Reisegenehmigung.Anreise mit der Bahn
In den Sudan existieren keine grenzüberschreitenden Bahnverbindungen.Anreise mit dem Schiff
Die beiden Häfen des Landes sind Port Sudan und Suakin am Roten Meer. Vor den Küsten des Sudan besteht die Gefahr der Piraterie.Fähranbieter
Eine Autofähre von Nile Valley River Transport verkehrt einmal wöchentlich auf dem Nil zwischen Assuan (Ägypten) und Wadi Halfa (Fahrtzeit: min. 18 Std.).Unterwegs mit dem Flugzeug
Sudan Airways (SD) bietet Inlandflüge zwischen Khartum und El-Fasher, Geneina, Nyala sowie Port Sudan an. Weitere Inlandstrecken werden von Tarco Aviation (3T) und Badr Airlines (J4) bedient.Unterwegs mit dem Auto/dem Bus
Das sudanesische Straßennetz hat eine Gesamtlänge von ca. 50.000 km. Bei Fahrten über Land ist die Unfallgefahr aufgrund der riskanten Fahrweise der Einheimischen, fehlender Markierungen und schlechter Straßen hoch. Nachtfahrten sollten nach Möglichkeit vermieden werden.Rechtsverkehr/Linksverkehr
rZustand der Straßen
Die Hauptstrecken, wie etwa von Khartoum nach Port Sudan im Osten, Wadi Halfa im Norden und zur Grenze nach Äthiopien sind asphaltiert. Ansonsten ist die Beschaffenheit der Straßen eher schlecht. Im Norden des Landes sind verschiedene Straßen während der Regenzeit, von Juli bis September, häufig gesperrt. Es ist ratsam, bei Überlandfahrten Ersatzteile mitzuführen und darauf zu achten, dass das Fahrzeug in gutem Zustand ist.Autovermietung
Mietwagen sind in Khartum am Flughafen und in der Stadt sowie in weiteren größeren Städten erhältlich; auch mit Chauffeur. Mitunter vermitteln auch Hotels Mietwägen. Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.Taxi
Taxis sind an Taxiständen zu finden, können aber auch auf der Straße angehalten werden. Nicht alle Taxis besitzen Taxameter. Bei nicht vorhandenem Taxameter sollte der Fahrpreis unbedingt vor Fahrtantritt vereinbart werden.Reisebus
U.a. verkehren Busse zwischen Khartoum, Kassala, Port Sudan und Gedarif, die an den Marktplätzen abfahren. Auch Lastwägen werden zum Personentransport genutzt; sie sind preiswerter, aber auch unbequemer als Busse.Vorschriften
Verkehrsbestimmungen: - Promillegrenze: 0,0 ‰, absolutes Alkoholverbot; - Anschnallpflicht auf Vorder- und Rücksitzen; - Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt; - Licht sollte ganztags eingeschaltet sein; - Helmpflicht für Motorradfahrer. Geschwindigkeitsbeschränkungen: - innerorts: 50 km/h; - auf Landstraßen: 90 km/h; - auf Fernstraßen: 110 km/h; - auf Autobahnen: 130 km/h.Pannenhilfsdienst
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76. Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist zunächst der Autovermieter zu kontaktieren.Dokumentation
Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Zusätzlich zum österreichischen und schweizerischen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich. Außerdem benötigen Reisende für die Einreise mit dem Pkw einen Carnet de Passage sowie einen Geldmittelnachweis und eine Bescheinigung der sudanesischen Botschaft, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist. Für das Reisen außerhalb von Khartum wird zudem eine Reisegenehmigung benötigt.Unterwegs in der Stadt
Um sich in Khartum fortzubewegen hat man die Auswahl zwischen den zahlreichen Kleinbussen, Taxis - mit und ohne Taxameter - sowie dreirädrigen Taxis, den sogenannten "Bajajs" oder "Rakshas", und den Fähren, die auf dem Nil verkehren. Auch private Kleinbusse (Bakassi oder Boksi) sind auf den Straßen Khartums und in anderen großen Städten unterwegs. Sie haben keine festen Haltestellen und können per Handzeichen angehalten werden.Unterwegs mit dem Schiff
Zwischen den Städten am Nil verkehren Flussdampfer, die jedoch zum größten Teil für Touristen nicht zu empfehlen sind. Der Fahrplan hängt vom Wasserstand ab. Es empfiehlt sich, Lebensmittel und Wasser mitzunehmen. Wichtige Flusshäfen sind Juba, Khartum, Kusti, Malakal, Nimule und Wadi Halfa.Nationalitäten
Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens 3 leere Seiten verfügen.Anmerkung zum Reisepass
Im Reisepass dürfen keine israelischen Stempel vorhanden sein, weil sonst die Einreise verweigert wird. Für den Besuch mancher Regionen des Sudan ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die beim Passport and Immigration Office erhältlich ist. Anschrift: Ministry of Interior, Khartoum. Die Ausstellung dauert gewöhnlich fünf Tage.Visainformationen
Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder. Türkische Staatsangehörige können bei der Einreise ein Visum beantragen, wenn sie direkt aus der Türkei einreisen.Kosten
Deutschland, Östereich Einreisevisum: 80 € (max. 1 Monat gültig). Einreisevisum: 350 € (mehrmmalige Einreise, 6 Monate gültig). Schweiz Touristen-/Geschäfts-/Transitvisum: 100 CHF (einmalige Einreise, max. 2 Monate Aufenthalt).Visaarten und Kosten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.Gültigkeit
Einreise muss innerhalb eines Monats ab dem Tag der Visumausstellung erfolgen. Aufenthalt bis zu 1 Monat (Aufenthaltsdauer liegt im Ermessen der Einwanderungsbehörde). Verlängerung vor Ort möglich. Transitvisum: 72 Std. Aufenthalt. Weitere Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).Transit
Transitreisende, die innerhalb von 6 Std. mit dem nächsten Flugzeug weiterreisen, gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente besitzen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Persönlich oder per Post bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). U.a. türkische Staatsbürger können bei der Einreise ein Visum beantragen, wenn sie direkt aus der Türkei einreisen.Antrag erforderlich
Touristenvisum: (a) 1 Antragsformular mit Fingerabdruck. (b) 1 aktuelles Passfoto. (c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und über drei leere Seiten verfügt. (d) Gebühr (per Überweisung). (f) Kopie der Hotelbuchung oder Bestätigung der Gastgeber. (g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Geschäftsvisum zusätzlich: (h) Entsendungsschreiben mit genauen Angaben zur Reise und Einladungsschreiben einer sudanesischen Firma. Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.Temporärer Wohnsitz
Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.Bearbeitungsdauer
7 Konsulararbeitstage in Wien. Expressbearbeitung: 7 Arbeitstage in Berlin. 7-10 Arbeitstage in Genf.Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung
Wer länger als 3 Tage bleibt, muss sich beim Alien Registration Office Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, P.O. Box 288, Tel: 83 78 10 84. Größere Hotels (z.B. Khartum Hilton) übernehmen die Registrierung auf Anfrage ihrer Gäste gegen Gebühr.Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der abwesenden Erziehungsberechtigten/Eltern(-teile).Einreisebeschränkungen
Die sudanesische Regierung verweigert Staatsbürgern von Israel sowie Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (gültig oder abgelaufen) die Ein- und Durchreise.Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens 3 leere Seiten verfügen.Visainformationen
Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder. Türkische Staatsangehörige können bei der Einreise ein Visum beantragen, wenn sie direkt aus der Türkei einreisen.Impfungen
Besondere Vorsichtsmaßnahmen | ||
---|---|---|
Essen & Trinken | ||
Malaria | 3 | - |
Typhus & Polio | Ja | - |
Cholera | 2 | |
Gelbfieber | 1 |
Übersicht
Die medizinische Versorgung ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.Anmerkungen Impfungen
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über neun Monate alt sind. Ausgenommen sind Transitreisende, die im Sudan den Flughafen nicht verlassen. Beim Verlassen des Sudans wird u. U. eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber verlangt. Im Sudan gilt das Territorium südlich des 15. Breitengrades als Gelbfieber-Infektionsgebiet. Daher empfiehlt die WHO unabhängig von der Landesvorschriften nachdrücklich die Impfung für alle Reisenden in Gelbfieber-Infektionsgebiete. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen. Das Risiko einer Cholera-Infektion besteht. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist in einigen Fällen, z.B. bei Hilfseinsätzen, zu empfehlen. [3] Ein hohes Malariarisiko besteht ganzjährig in den südlichen und zentralen Landesteilen. Im Norden des Landes sowie an der Küste des Roten Meeres ist die Ansteckungsgefahr saisonal und gering. Khartoum und Port Sudan gelten als malariafrei. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll hochgradig chloroquinresistent sein.Essen und Trinken
Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.Andere Risiken
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor allem im Nildelta und in den südlichen Provinzen vor. Das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich. Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen. Fleckfieber tritt vor allem im Süden auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden. Hepatitis A und E sowie Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. Lastwagenfahrer mit Ziel Äquatorial-Provinz können vor Weiterreise nach Juba auf HIV getestet werden. Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Epidemieartige Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai in den ländlichen Gebieten vor allem im Süden auftreten. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Die durch tagaktive Tse Tse-Fliegen übertragene Schlafkrankheit kommt vor allem im Süden des Landes vor. Schutz bietet eine entsprechende Kleidung. Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Reisenden wird bei besonderer Exposition eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung. Zeckenbissfieber kommt vor allem im Süden vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung, Insektenschutzmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften. In allen tropischen Ländern gibt es eine Reihe an Gifttieren, deren Bisse oder Stiche schwere Körperschäden oder den Tod zur Folge haben können. Daher sollte man Abstand von Schlangen, Skorpionen, auffällig gefärbten Insekten und Spinnen halten. Keinesfalls unter Laub, in Erdlöcher oder in Steinspalten fassen.Gesundheitszeugnis
Ein negativer HIV-Test kann bei der Einreise verlangt werden und wird von allen Personen verlangt, die sich länger als 90 Tage im Sudan aufhalten wollen.Währung
1 (neues) Sudanesisches Pfund = 100 Piaster. Währungskürzel: SDG (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5, 2 und 1 SDG. Münzen sind im Wert von 50, 20, 10, 5 und 1 Piaster in Umlauf. Das (neue) sudanesische Pfund ersetzte den sudanesischen Dinar.Kreditkarten
Kreditkarten werden im Sudan derzeit nicht akzeptiert.Geldautomaten
Bankkarten Ausländische Bankkarten jeglicher Art werden nicht von sudanesischen Geldautomaten angenommen.Reiseschecks
Reiseschecks werden im Sudan nicht akzeptiert.Öffnungszeiten der Bank
Sa-Do 08.00-14.00 Uhr.Devisenbestimmungen
Keine Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Fremdwährungen, Deklarationspflicht für alle Summen bei der Einfuhr. Die Ausfuhr ist auf die bei der Einfuhr deklarierte Summe beschränkt. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist nicht gestattet.Geldwechsel
Die Strafen für Geldwechsel auf dem Schwarzmarkt sind hoch. Geld sollte nur bei offiziellen Wechselstuben oder in Banken eingetauscht und Quittungen aufbewahrt werden. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar oder Euro in bar (außerhalb der Hauptstadt nur US-Dollar). US-Dollar-Banknoten müssen nach 2003 gedruckt worden sein, sonst werden sie nicht angenommen.Währungen
Währungskürzel | Symbol | Wechselkurse (ohne Gewähr) |
---|---|---|
SDG |
Überblick
Amtssprache ist Arabisch, daneben werden afrikanische Sprachen und Englisch als Bildungssprache gesprochen.01.01.2024 Unabhängigkeitstag
30.06.2024 Tag der Revolution
25.12.2024 Weihnachten
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei in den Sudan eingeführt werden (Personen ab 18 J.): Waren für den persönlichen Bedarf (jedoch kein Alkohol).Exportbeschränkungen
Gold darf nur mit offizieller Genehmigung ausgeführt werden.Importbestimmungen
Für die Einfuhr von Schusswaffen wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt.Verbotene Importe
Israelische Waren, Alkohol, Drogen, Gift, Waffen, Munition, Obst und Gemüse, Glücksspiele, Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse, unmoralisches und pornografisches Material und Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen (praktisch jede westliche Zeitschrift).Verbotene Exporte
Funde aus antiken Grabungsstätten, geschützte Pflanzen und Tiere (u.a. Elfenbein). Weitere Informationen sind vom sudanesischen Zoll erhältlich.Honorarkonsulate in Bremen und Idstein.
Kurfürstendamm 151
Berlin
Germany
+49 (0)30 890 69 80. Konsularabt.: +49 (0)30 88 71 11 60.
http://www.sudanembassy.de
http://www.sudanembassy.de
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.30-14.00 Uhr (telefonische Auskünfte 09.30-12.00 Uhr).
Botschaft der Republik Sudan
Reisnerstraße 29/5
Wien
Austria
+43 (0)1 710 23 43/44/45.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Mi 10.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Republik Sudan
51 Avenue Blanc, 3ème étage
Genf
Switzerland
+41 (0)22 731 26 66. Konsularabt.: (022) 731 74 65.
http://www.sudanmission.ch
http://www.sudanmission.ch
Mo-Do 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr (nur Visa).
Geschäftsetikette
Leichter Anzug bzw. Kostüm sind angemessen. Die islamischen Bräuche sollten in den entsprechenden Regionen beachtet werden. In Geschäftskreisen wird viel Englisch gesprochen, über ein paar Worte Arabisch freut sich jedoch jeder sudanesische Geschäftspartner. Geduld und Höflichkeit werden geschätzt. Visitenkarten sollten eine arabische Übersetzung auf der Rückseite vorweisen.Öffnungszeiten
Geschäftszeiten: Sa-Do 08.00-14.30 Uhr.Geschäftskontakte
Handelsabteilung der Botschaft von Sudan Kurfürstendamm 151, D-10709 Berlin Tel: (030) 890 69 80. Österreichisch-Arabische Handelskammer Lobkowitzplatz 1, A-1015 Wien Tel: (01) 513 39 65. Internet: www.aacc.at Sudan Chamber of Commerce (Handelskammer) PO Box 81, Khartoum. Tel: (011) 77 23 46. Sudan Development Corporation (SDC) PO Box 710, 21 al-Amarat, Khartoum Tel: (011) 47 21 51.Telefon
Die Landesvorwahl ist 00249. Die nationale Telefongesellschaft heißt Sudatel Telecom Group (Internet: www.sudatel.sd). Es gibt öffentliche Kartentelefone (grüne Telefonzellen, funktionieren meist nur tagsüber). Telefonkarten sind bei Niederlassungen von Sudatel erhältlich. Auslandsgespräche können problemlos von größeren Städten und von Telefonzentren geführt werden. Internetcafés bieten auch Internettelefonie an.Mobiltelefon
GSM 900/1800. Mobilfunknetz betreiben u.a. Sudatel (Internet: www.sudatel.sd). Roaming-Verträge bestehen mit Mobilfunkgesellschaften u.a. in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Empfangs-/Sendebereich in den größeren Städten.Internet
Anbieter wie Sudatel bieten mobiles Surfen im Internet an. Internetcafés sind vor allem in den großen Städten zu finden, in ländlichen Gebieten können die Gebühren in den vereinzelten Cafés sehr hoch sein.Post
Luftpost nach Europa ist bis zu einer Woche unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Sa-Do 08.30-13.00 und 17.30-18.30 Uhr.Radio
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.Ausflüge
Ein Besuch der Gezira-Modellfarm oder ein Ausflug am Nil entlang zum Jebel-Aulia-Damm bieten sich an.
Khartoum
Die Hauptstadt liegt am Zusammenfluss des Blauen und Weißen Nils. Mit der
ehemaligen Hauptstadt Omdurman und Nord-Khartoum bildet sie eine
Einheit, die die »Drei-Städte-Hauptstadt« genannt wird. Zu den
Sehenswürdigkeiten gehören der Kamelmarkt in Omdurman und der arabische
Souk (Markt). In den Empfangshallen der größeren Hotels und in mehreren
Geschäften im Stadtzentrum gibt es sudanesischer Souvenirs.
Von besonderem
historischem und künstlerischem Interesse ist das Nationalmuseum, das
archäologische Ausgrabungsstücke ausstellt. Ein Besuch des Museums im
Khalifenhaus ist für Reisende interessant, die an der Geschichte des
Sudan interessiert sind.
Überblick
Im Souk werden Lebensmittel, einheimisches Kunsthandwerk, Gewürze, Schmuck und Silbergegenstände verkauft. Zu empfehlen ist der Kauf von Korbwaren, Ebenholz-, Gold- und Silberartikeln und diversen Kunsthandwerksartikeln. Gepardenfelle (Cheetah) sollten nicht gekauft werden, da Geparden vom Aussterben bedroht sind und unter das Artenschutzabkommen des World Wildlife Fund fallen. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 08.00-13.30 und 17.30-20.00 Uhr.Einleitung
Unterhaltung findet man vor allem in Khartoum und Omdurman. Es gibt das Nationaltheater, Konzerthallen und Kinos sowie Aufführungen auf öffentlichen Plätzen und in Hotels.Übersicht
Die Grundnahrungsmittel sind Ful, eine Bohnenart, und Dura, gekochter Mais (oder Hirse), der mit diversen Gemüsen gegessen wird. Da islamisches Recht (Sharia) herrscht, ist Alkohol verboten.Hotels
Außerhalb von Khartoum und Port Sudan findet man nur wenige Unterkünfte. In Khartoum gibt es 11 mittelgroße Hotels, einschl. einiger mit internationalem Standard, in Port Sudan drei. In den anderen größeren Städten bieten einige kleinere Hotels und Herbergen Unterkunftsmöglichkeiten.Andere Unterkunftsmöglichkeiten
Informationen erteilt die Youth Hostel Association, PO Box 1705, House no. 66, Street no. 47, Khartoum. Tel: (011) 72 20 87.Religion
70 % Muslime (Sunniten), 25 % Animisten, Minderheiten von Kopten und 5 % Christen.Soziale Verhaltensregeln
Im Norden des Landes wird das Leben durch die arabische Kultur geprägt, während die Einwohner des fruchtbareren Südens vielen unterschiedlichen Stämmen angehören, die alle ihren eigenen Lebensstil und Glauben haben. Da der Sudan ein überwiegend islamisches Land ist, sollten Frauen freizügige Kleidungsstücke vermeiden. Bei offiziellen und gesellschaftlichen Anlässen und in manchen Restaurants wird formelle Kleidung erwartet. Sudanesen sind für ihre Gastfreundschaft bekannt. Trinkgeld: Eine Service-Gebühr ist oft schon in der Hotel- bzw. in der Restaurantrechnung enthalten, andernfalls werden 10% Trinkgeld erwartet. Dienstleister wie Zimmermädchen, Gepäckträger etc. erhalten üblicherweise ebenfalls ein kleines Trinkgeld. Fotografieren: Militärische und polizeiliche Einrichtungen, Flughäfen und Brücken, Ministerien, Eisenbahneinrichtungen, Militär- und Polizeiangehörigen und Frauen ohne deren ausdrückliche Einwilligung dürfen nicht fotografiert werden. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen. Alkohol: Der Konsum von Alkohol ist Nicht-Muslimen erlaubt, jedoch darf Alkohol nicht in der Öffentlichkeit konsumiert werden.Beste Reisezeit
Norden: Aride Sahara.
Süden: Semi-aride Savannengebieten.
Sehr heiß, nur von November bis März, v. a. im Norden, geringfügig kühler. Häufige Sandstürme in der Sahara von April bis September. Im äußersten Norden kaum Niederschläge, im mittleren Landesteil geringfügige Niederschläge im Juli und August, im Süden Regen von Mai bis Oktober.
Die beste Reisezeit beginnt im September und endet im April.