Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen
Für Buchungen von Reisen, bei denen Imbach Reisen AG der Veranstalter ist, gelten die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (ARV) der Imbach Reisen AG.
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen
Imbach Reisen AG | Ausgabe November 2024
1. Vertragsgegenstand:
Diese Vertragsbedingungen basieren auf den Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Imbach Reisen AG, nachfolgend Reiseveranstalter genannt und gelten für alle unter eigenem Namen angebotenen Pauschalreisen. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen anderer Carunternehmer, Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheinen, Billetten, Mietwagen, Hotelunterkünften usw. schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmen ab und wir sind nicht Ihre Vertragspartei.
2. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung, Preise:
2.1. Ihre Anmeldung ist für Sie und uns verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei uns oder Ihrer Buchungsstelle zustande.
Meldet der/die Anmeldende weitere Reiseteilnehmer an, so steht
er/sie für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des
Reisepreises) wie für seine/ihre eigenen Verpflichtungen ein. Für
Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern und von Flugbilletten, welche Ihnen vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.
2.2. Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, bei Schiffsreisen ab Flughafen in der Schweiz, bei Bahn, Bus- und Wander-Flussreisen ab dem Abfahrtsort und bei Reisen mit individueller Anreise ab dem erwähnten Treffpunkt.
2.3. Unsere Reisebestätigung erhalten Sie je nach Wunsch entweder online oder per Post in Form einer Bestätigung/Rechnung zusammen mit einer QR-Rechnung. Sollten Sie innerhalb von 2 Wochen keine Bestätigung/Rechnung erhalten, sind Sie verpflichtet, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
2.3.1. Ihre Zahlung: Sie können die Rechnung online via Kreditkarte/TWINT oder QR-Rechnung, die wir Ihnen mit der
Reisebestätigung per Post oder E-Mail zusenden, bezahlen. Die Hälfte des Pauschalpreises, jedoch max. 500 CHF pro Person, können Sie auch mit Reka-Checks oder der Reka-Pay bezahlen. Post und Banküberweisungen werden nicht bestätigt. Nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist innert 10 Tagen eine Anzahlung von mindestens 300 CHF fällig (Betrag abhängig vom Reisepreis). Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 31 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Betrag bei der Buchung zahlbar.
2.4. Preise: Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich (wo nicht anders erwähnt) pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und bei Flugreisen auch Flughafen und Sicherheitstaxen. Preisänderungen gemäss 9.2. bleiben vorbehalten.
2.5. Buchungsgebühren/Zuschläge: Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Abreise) oder Buchungen auf Anfrage können für die Transportleistung (Bahn oder Flug)
und/oder die Übernachtungen zusätzliche Kosten anfallen.
2.6. Auftragspauschale: Zuzüglich zu unseren Arrangementpreisen verrechnen wir eine Auftragspauschale von CHF 25 pro
Person. Bei Buchung im Reisebüro kann eine abweichende Auftragspauschale erhoben werden.
3. Änderung der Buchung oder Annullierung der Reise durch den Reisenden:
Änderungen sind die Benennung einer oder eines Ersatzreisenden, die Änderung des Reisedatums oder die Umbuchung auf eine andere Reise des gleichen Veranstalters. Annullationen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form.
3.1. Bearbeitungsgebühren: Bei Änderungen der Buchung und Annullationen erheben wir neben den allenfalls anfallenden effektiven Mehrkosten folgende Bearbeitungsgebühren:
a) Gruppenreisen mit individueller Anreise: 30 CHF pro Person.
b) Bahn- und Busreisen: 50 CHF pro Person.
c) Wander-Schiffsreisen und Flugreisen: 90 CHF pro Person.
3.2. Annullationsspesen: Bei Annullation einer gebuchten Reise fallen folgende Annullationsspesen an:
Busreisen / Individuelle Anreise (Gruppenreise)
bis 31 Tage vor Abreise 0%
30 – 22 Tage vor Abreise 30%
21 – 15 Tage vor Abreise 50%
14 – 08 Tage vor Abreise 80%
07 – 01 Tage vor Abreise
und bei Nichterscheinen 100%
Bahnreisen & Flugreisen Europa
bis 61 Tage vor Abreise 0%
60 – 45 Tage vor Abreise 10%
44 – 31 Tage vor Abreise 30%
30 – 15 Tage vor Abreise 50%
14 – 08 Tage vor Abreise 80%
07 – 01 Tage vor Abreise
und bei Nichterscheinen 100%
Wander-Schiffsreisen & Flugreisen weltweit
bis 91 Tage vor Abreise 0%
90 – 61 Tage vor Abreise 10%
60 – 31 Tage vor Abreise 30%
30 – 15 Tage vor Abreise 50%
14 – 08 Tage vor Abreise 80%
07 – 01 Tage vor Abreise
und bei Nichterscheinen 100%
Änderungen von Buchungen weniger als 31, 61 bzw. 91 Tage vor Abreise (je nach Reiseart) gelten als Annullation. Daher fallen in diesen Fällen neben der Bearbeitungsgebühr auch die entsprechenden Annullationsspesen an.
Bei Flugreisen und Bahnreisen kommen teilweise strengere Annullierungsbedingungen zur Anwendung. Alle individuellen Wanderreisen sind von den oben genannten Bedingungen ausgeschlossen. Für diese gelten die Allgemeinen Bestimmungen des jeweiligen Partners.
3.3. Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns oder der Buchungsstelle; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.
3.4. Ersatzperson:
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden stellen, welcher die Reise unter den gleichen Bedingungen antritt. Tritt dieser Ersatzreisende in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises, der Bearbeitungsgebühr und allfälligen Mehrkosten (Ziffer 3.). Der Eintritt einer Ersatzperson ist zulässig – bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn – bei Reisen in Europa und in Ländern ohne Visumspflicht bis
48 Std. vor der vereinbarten Abreise – bei Reisen nach Übersee, Hochsee- und Flusskreuzfahrten, sowie Reisen in Länder mit Visumspflicht nach Absprache mit Ihrem Reisebüro unter Vorbehalt unserer organisatorischen Möglichkeiten
(unterschiedliche Zeitdauer für die Einholung von Visa). Voraussetzung ist zudem, dass die an der Reise beteiligten Unternehmungen (Hotels, Flug- oder Schiffgesellschaften) diese Änderung ebenfalls akzeptieren, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
4. Versicherungen:
Der obligatorische Annullationsschutz, bzw. die kombinierte Annullationskosten- und Assistance-Versicherung ist in unseren Pauschalpreisen nicht inbegriffen. Sollten Sie über keine eigene gültige Versicherung verfügen, können Sie bei der Buchung einer Reise eine Jahresversicherung optional dazubuchen (Beträge gemäss Prospektausschreibung). Sie ist nur gültig, falls die Annullierung durch Krankheit, Unfall oder Todesfall erfolgt.
5. Einreiseformalitäten (Pass, Visa, Impfungen):
Informationen für Schweizer Bürger über die für Ihre Reise notwendigen Pass und Visumserfordernisse, die Sie bei der Einreise in das gewählte Ferienland berücksichtigen müssen, ersehen Sie auf der Reisebestätigung. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften informieren kann. Weitere Einreisebestimmungen wie allenfalls erforderliche Impfungen, Tests oder Einreiseformulare können den Angebotsseiten
auf unserer Homepage oder den Reiseunterlagen entnommen werden. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften, die Beschaffung und das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte, Impfzeugnis usw.)
selber verantwortlich.
6. Busreisen (mehrheitlich Twerenbold Bus):
Bei Buchung einer Wanderreise mit An- und Rückreise mit dem Bus, haben Sie die Möglichkeit, eine Platzreservation im Bus vorzunehmen. Ab Reihe 4 ist die Reservation kostenlos. Sitzplätze der Reihen 1–3 können gegen einen Zuschlag (Reihe 1: 9 CHF/Tag,
Reihe 2: 7 CHF/Tag, Reihe 3: 5 CHF/Tag) reserviert werden. Die ausgewählten Plätze ab der 4. Reihe sind vorbehältlich anderweitiger Änderungen. Für sämtliche Fahrten werden ausschliesslich Nichtraucherbusse eingesetzt. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen oder Fahrzeuge befreundeter Firmen einzusetzen.
7. Trinkgelder:
Trinkgelder für Chauffeure und Reiseleiter sind in unseren Preisen nicht inbegriffen. Das Trinkgeld ist eine freiwillige, persönliche Anerkennung für gute Dienstleistungen. Ausnahmen sind in der
Prospektausschreibung angegeben.
8. Flüge:
Alle Flugreisen werden in der Economy-Klasse durchgeführt. Aufpreise für andere Klassen auf Anfrage möglich. Wir und die beigezogenen Fluggesellschaften behalten das Recht zu Flugplanänderungen ausdrücklich vor. Die Änderung des Flugzeugtyps oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Sämtliche Flughafen- und Sicherheitstaxen sind in den Pauschalpreisen inbegriffen. Ausnahmen sind in der Ausschreibung vermerkt. Vorbehalten bleiben die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender Abgaben.
9. Programm- und Preisänderungen:
9.1. Änderungen vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
9.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht
werden muss. Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen ergeben:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Hafentaxen usw.);
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
e) Kleingruppen, die unter der ausgeschriebenen minimalen Teilnehmerzahl durchgeführt werden.
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Preiserhöhungen werden bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vorgenommen und mitgeteilt. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 9.4. genannten Rechte zu.
9.3. Programmänderungen: Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Kann bei Schiffsreisen die im Programm vorgesehene Route infolge Hoch- oder Niederwasserständen, Schleusendefekt oder Fahrverbot nicht befahren werden, sind wir um ein Alternativprogramm besorgt, wobei Unterkunft und Verpflegung in der Regel an Bord des Schiffes erfolgen. Diesbezügliche Entscheide können kurzfristig vom Kapitän getroffen werden und dienen Ihrer Sicherheit.
9.4. Ihre Rechte: Wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden: Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Zu diesem Zeitpunkt bereits
bezahlte Reisekosten werden unverzüglich rückerstattet;
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich informieren, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.
Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preis-, Programm- oder Leistungsänderung zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben.
10. Reiseabsage durch den Reiseveranstalter:
10.1. Gruppengrösse: Für unsere Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser festgelegten Teilnehmerzahl die Reise spätestens 22 Tage vor Reisebeginn zu annullieren.
10.2. Zwingende Gründe: Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.
10.3. Ersatzreise: In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.
11. Programmänderungen, Ausfall von
Leistungen während der Reise:
Während der Reise steht dem Reisenden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird, keine angemessene Ersatzleistung geboten werden kann oder Sie aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnen.
12. Reiseabbruch durch den Reisenden:
Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unser Reiseleiter bei der Organisation Ihrer Rückreise.
13. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben:
13.1. Beanstandungen: Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Reiseleiter oder der örtlichen Vertretung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.
13.2. Abhilfe: Der Reiseleiter vor Ort wird bemüht sein, innert der Reise angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Reiseleiter schriftlich bestätigen. Diese/r ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen u.dgl. anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen und Sie verlieren uns gegenüber jegliche Rechte.
13.3. Wie Sie Ihre Forderung geltend machen: Sofern Sie Mängel oder Schadensersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung vom Reiseleiter und allfällige Beweismittel beizulegen.
14. Haftung des Reiseveranstalters:
14.1. Allgemeines: Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder eines erlittenen Schadens, soweit es dem Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder den Schaden zu beheben. Dies vorausgesetzt, dass uns oder unseren vertraglichen Leistungsträger ein Verschulden trifft. Vorbehalten bleiben nachfolgende Ziffern.
14.2. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse:
14.2.1. Haftungsausschlüsse: Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.
14.2.2. Personenschäden, Unfälle usw.: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung usw., die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet
sind.
14.2.3. Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.): Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der
nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben; diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis begrenzt.
14.2.4. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.: Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Fotoapparate, Smartphones, Tablets usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Car usw. oder sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Wertgegenständen haften wir nicht.
14.2.5. Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.: Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung
dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht.
14.3. Ausservertragliche Haftung: Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt.
15. Datenschutz: Sie stimmen zu, dass Ihre angegebenen Daten zur Erbringung der
Leistung, für Werbezwecke und Marktforschung von den Unternehmen der Twerenbold Reisen Gruppe und ihren Servicepartnern genutzt werden dürfen. Auf unseren Reisen können Fotos und Videos entstehen, die für Marketing-Zwecke verwendet werden können.
16. Reisen und Gesundheit: Reisen mit Imbach Reisen AG setzen eine gute geistige und körperliche Gesundheit voraus. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor oder anlässlich Ihrer Buchung über die gesundheitlichen Voraussetzungen, die für einen einwandfreien Genuss unserer Reisen
unerlässlich sind.
17. Sicherstellung der Kundengelder:
Imbach Reisen ist Teilnehmer im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Ihre im Rahmen einer Pauschalreise bezahlten
Rechnungsbeträge sind so gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen sichergestellt.
18. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
19. Ombudsman: Vor einer eventuellen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine
faire und ausgewogene Einigung an.
Kontaktdaten: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich, Telefon
044 485 45 35 oder info@ombudsman-touristik.ch.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
20.1. Anwendbares Recht: Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Luzern.
21. Bildnachweis: Auf Anfrage
Die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen können auch online unter www.imbach.ch/arv eingesehen werden.
Imbach Reisen AG
Zürichstrasse 5 | 6000 Luzern 6